Hinweisgeberschutz (HinSchG)

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Organisationen ab einer Größe von 50 Mitarbeitenden, einen sicheren Meldekanel für Beschäftigte und andere Personen zu etablieren. Unsere Lösung, die „ansprechBAR“, bietet nicht nur die notwendige gesetzliche Konformität, sondern hilft Ihnen auch, eine ethisch ausgerichtete Kultur zu fördern. Nutzen Sie unseren Meldestellen-Service, der mehr kann als nur gesetzliche Pflichten erfüllen, um wertvolle Ideen und Hinweise Ihrer Mitarbeitenden gewinnbringend zu integrieren.

Jetzt die ansprechBAR kennenlernen

Ihre Vorteile mit der ansprechBAR:

Das ansprechBAR-Produkt

Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon abschrecken können.

Mit dem Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz, HinSchG) sowie zur Umsetzung der so genannten EU-Whistleblower-Richtlinie soll das Ziel eines verbesserten Hinweisgeberschutzes mit den Interessen von Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden und öffentlicher Verwaltung, die zum Ergreifen von Hinweisgeberschutzmaßnahmen verpflichtet werden, in Einklang gebracht werden.

Leistungen, die wir für Sie übernehmen

  • Zurverfügungstellung von E-Mails, Richtlinien und einer Datenschutzerklärung zur Kommunikation an die Betroffene
  • Hinweisannahme über die sichere Plattform, postalisch und telefonisch
  • Validierung der Hinweise auf Ernsthaftigkeit und Verwertbarkeit
  • Weiterleitung der anonymisierten Hinweise mit Maßnahmenvorschlägen an den internen Ansprechpartner
  • Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Fristen und statische Auswertung

Am besten gleich das untenstehende Bedarfsformular ausfüllen und mit uns in Kontakt treten…