Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Organisationen ab einer Größe von 50 Mitarbeitenden, einen sicheren Meldekanel für Beschäftigte und andere Personen zu etablieren. Unsere Lösung des Meldestellen-Services bietet nicht nur die notwendige gesetzliche Konformität, sondern hilft Ihnen auch, eine ethisch ausgerichtete Kultur zu fördern. Nutzen Sie unseren Der Meldestellen-Service, der mehr kann als nur gesetzliche Pflichten erfüllen, um wertvolle Ideen und Hinweise Ihrer Mitarbeitenden gewinnbringend zu integrieren.
So sieht der Meldestellen-Service aus – ein Blick auf die Plattform

Kategorienauswahl
Handelt es sich um einen Verstoß (HinSchG) oder um eine Idee zur Verbesserung (KVP) oder um einen Vorschlag für mehr Nachhaltigkeit (SDG)?
Sobald jemand den individuell für Ihre Organisation zur Verfügung gestellten Link nutzt, muss zunächst eine Kategorie für den Hinweis / die Meldung gewählt werden.

Fragen und Details zum Hinweis
Ist der/die Hinweisgebende angestellt, Dienstleister, Lieferant oder sonstiger Stakeholer?
Dann führt der Meldestellen-Service durch ein Formular aus Detailfragen: Was ist passiert, wann ist es passiert und wer ist involviert? uvm. Hier gibt es dann auch die Möglichkeit Dateien hochzuladen.

Sicherheit für alle
Dann braucht es Daten zur Erreichbarkeit, die aber nur uns als Meldestellen-Service (Ombudsperson) zugänglich sind.
Der/die Hinweisgebende kann auswählen, ob der Klarname genannt werden darf (z.B. für Verbesserungsvorschläge) oder ob es bei der anonymen Standardeinstellung bleibt.
Verschiedene Services im Vergleich
Vergleichen Sie den „sicher³ Meldestellen-Service“ mit anderen Gegebenheiten wie den Betrieb einer eigenen Meldestelle in Ihrer Organisation ohne oder mit einer externen Software oder die Auslagerung der Meldestelle an eine externe Anwaltskanzlei.
Die Häkchen stehen dafür, dass die entsprechenden Anforderungen wie „Anonymität“, „Zeitersparnis“ oder „DSGVO-Konformität“ umgesetzt werden können. Beim Kreuzchen ist dies nicht der Fall, beim Fragezeichen bleibt die Anforderung evtl. unerfüllt.

So sieht es aus…
…wenn die Hinweisgeber bei unserem Meldestellen-Service etwas melden:

FAQs zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Was ist Whistle-Blowing (Hinweisgeben)
Ein Whistleblower ist der Anglizismus für eine Person, die wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang zur Sprache bringt – anonym oder öffentlich – ganz wie die Person das möchte. Der Gesetzgeber möchte dieses Hinweisgeben nun fördern und die Hinweisgeber so schützen, dass Unlauteres in Organisationen gemeldet werden kann.
Wie führe ich die Meldestelle bei mir ein?
Sie können innerhalb von 24 Stunden Ihre „interne Meldestelle“ mit unserem Service umsetzen, indem Sie sich für eines der Pakete entscheiden. Hierfür können Sie ein Angebot bei uns einholen. Sie erhalten dann einen Link, über den online Hinweise eingereicht werden können. Zusätzlich gibt es bei uns den Postweg und eine Telefonnummer.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Den Zugang zu Ihrer „Internen Meldestelle „- und damit die gesetzliche Erfüllung des HinSchG – bekommen Sie gegen eine Monatspauschale. Für einen von uns aufgearbeiteten Hinweis berechnen wir je nach Paket eine Pauschale. Sie zahlen aber nur stichhaltige Meldungen, die wir für Sie validieren können und zu denen wir Ihnen einen Maßnahmenvorschlag unterbreiten.
Wozu ist der Arbeitgeber verpflichtet?
Die Whistleblowing-Richtlinie und in Deutschland nun auch das Hinweisgeberschutzgesetz (§HinSchG) sehen vor, dass Organisationen mit 50 oder mehr Mitarbeitenden interne Meldekanäle und Verfahren für den Umgang mit Hinweisgebern einführen müssen. Diese internen Stellen können auch durch eine externe Dienstleistung erbracht werden. Hierfür bieten wir gerne mit dem Meldestellen-Service unsere Hilfe an. Das HinSchG gilt für alle Organisationen: Unternehmen, Vereine und Behörden gleichermaßen. In Kommunalverwaltungen ist man 10.000 Einwohnern zur Implementierung der Meldemöglichkeit verpflichtet
Wie werden Hinweise verarbeitet?
Das Gesetz sieht vor, dass zu ganz unterschiedlichen Themen Hinweise gegeben werden dürfen. Beispielsweise sind das Hinweise zu Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz oder Verstöße gegen das Mindestlohngesetz. Aber auch Hinweise zu Mobbing, Geldwäsche und Produktsicherheit, Datenschutz und Vergaberecht sind vorgesehen. Das Verarbeiten der Hinweise machen zuerst wir für Sie. Wir sammeln die Hinweise, validieren sie auf Verwertbarkeit und reichern sie mit Hinweisen und Vorschlägen zum Umgang damit an. Erst dann wenden wir uns an einen vorher mit Ihnen vereinbarten Hinweiskoordinator in Ihrer Organisation, der oder die bei Ihnen dann die interne Weiterbearbeitung übernimmt. Sollte der Einbezug von Behörden nötig sein, weil die Hinweise dieser Art sind, unterstützen wir Sie tatkräftig.
Welche technischen Voraussetzungen sind für den Betrieb erforderlich?
Eigentlich gar keine. Wir stellen Ihnen eine E-Mail-Vorlage und eine Datenschutzerklärung zur Verfügung, die Sie bitte nutzen, um die ansprechBAR in Ihrer Organisation zu kommunizieren. Außerdem bekommen Sie von uns eine Checkliste, die Ihnen mit der genauen Vorgehensweise hilft. Ansonsten haben Ihre Mitarbeitenden die Möglichkeit, die Plattform im Internet über einen Browser ihrer Wahl zu nutzen. Den Link zur Plattform stellen wir Ihnen in den Unterlagen bereit. Natürlich können Ihre Mitarbeitenden und Lieferanten sowie andere Partner Ihrer Organisation ihre Hinweise auch postalisch einreichen. Die Adresse hierfür stellen wir Ihnen ebenfalls in Ihren Kundenunterlagen zur Verfügung.
Wie kann ich das Gesetz schlank und klug umsetzen?
Bevor alle Organisationen mit mehr als 50 Mitarbeitenden (oder Kommunalverwaltungen mit mehr als 10.000 Einwohnern) eine eigene Plattform ins Leben rufen und ihre Prozesse so umstellen, dass sie das Gesetz erfüllen, macht es Sinn, einen erfahrenen externen Dienstleister zu nutzen, der kostengünstig und fair, trotzdem aber anonym und für alle Beteiligten hilfreich unterstützt. Unser Meldestellen-Service erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen für Euch als Organisation und schützt die Hinweisgebenden, so dass Ihr die Chance habt, wirklich von den Hinweisen zu profitieren und schnell Abhilfe zu schaffen.
Ist das auch alles rechtssicher?
Ja. Wir stellen Dir sozusagen eine „interne Meldestelle“ zur Verfügung – diese darfst du Dir nämlich von extern „einkaufen“. So sieht es das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gemeinsam mit der EU-Whistleblower-Richtlinie vor. Wir halten die Fristen ein, innerhalb derer eine Rückmeldung an den Hinweisgebenden gegeben werden muss, helfen in Straffällen, liefern die Maßnahmenvorschläge und sind mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ausgestattet. Viele gute Gründe, sich für den sicherhoch3 Meldestellen-Service zu entscheiden.
Wie stelle ich sicher, dass alle Mitarbeitenden den Service nutzen können?
Am besten durch gute Kommunikation. Sie bekommen von uns einen für Ihre Organisation angepassten Link und den passenden QR-Code, den Sie z.B. auf Gehaltsabrechnungen abdrucken können. Außerdem schicken wir Ihnen Poster zum Aushängen. So können Sie Ihre Mitarbeitenden immer wieder an die Nutzung der Meldestelle erinnen. Dann ist es ganz einfach: man muss nur noch klicken oder den QR-Code scannen und kann direkt für Ihre Organisation eine Meldung unterschiedlichster Art machen. Falls jemand nicht so Internet-affin ist, können die Hinweise auch postalisch eingereicht werden. In unseren AGB finden Sie weitere Hinweise zur Kommunikation an die Mitarbeitenden – als Kunde haben Sie hier nämlich auch eine bestimmte Mitwirkungspflicht… nur so kann es gemeinsam gut werden.
Ihre Vorteile mit dem Meldestellen-Service:
- Gesetzeskonformität sicherstellen: Wir stellen sicher, dass Sie ale Anforderungen des HinSchG einhalten
- Ethische Unternehmenskultur fördern: Fördern Sie eine offene und transparente Kommunikation innerhalb Ihrer Organisation
- Einfache Implementierung: Schnelle und unkomplizierte Einrichtung des Meldekanals
- Externe Plattform: Unser Service sorgt für eine unabhängige Meldestelle
- Business Development: Wertvolle Ideen und Hinweise Ihrer Mitarbeitenden werden gewinnbringend in die künftige Arbeit integriert

Das Produkt des Meldestellen-Services
Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon abschrecken können.
Mit dem Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz, HinSchG) sowie zur Umsetzung der so genannten EU-Whistleblower-Richtlinie soll das Ziel eines verbesserten Hinweisgeberschutzes mit den Interessen von Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden und öffentlicher Verwaltung, die zum Ergreifen von Hinweisgeberschutzmaßnahmen verpflichtet werden, in Einklang gebracht werden.
Leistungen, die wir für Sie übernehmen
- Zurverfügungstellung von E-Mails, Richtlinien und einer Datenschutzerklärung zur Kommunikation an die Betroffene;
- Hinweisannahme über die sichere Plattform, postalisch und telefonisch;
- Validierung der Hinweise auf Ernsthaftigkeit und Verwertbarkeit;
- Weiterleitung der anonymisierten Hinweise mit Maßnahmenvorschlägen an den internen Ansprechpartner;
- Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Fristen und statische Auswertung.
Am besten gleich das untenstehende Bedarfsformular ausfüllen und mit uns in Kontakt treten…
…wir lassen Ihnen gerne ein Angebot zukommen.