Hinweisgeberschutz (HinSchG)

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Organisationen ab einer Größe von 50 Mitarbeitenden, einen sicheren Meldekanel für Beschäftigte und andere Personen zu etablieren. Unsere Lösung des Meldestellen-Services bietet nicht nur die notwendige gesetzliche Konformität, sondern hilft Ihnen auch, eine ethisch ausgerichtete Kultur zu fördern. Nutzen Sie unseren Der Meldestellen-Service, der mehr kann als nur gesetzliche Pflichten erfüllen, um wertvolle Ideen und Hinweise Ihrer Mitarbeitenden gewinnbringend zu integrieren.

So sieht der Meldestellen-Service aus – ein Blick auf die Plattform

Kategorienauswahl

Handelt es sich um einen Verstoß (HinSchG) oder um eine Idee zur Verbesserung (KVP) oder um einen Vorschlag für mehr Nachhaltigkeit (SDG)?

Sobald jemand den individuell für Ihre Organisation zur Verfügung gestellten Link nutzt, muss zunächst eine Kategorie für den Hinweis / die Meldung gewählt werden.

Fragen und Details zum Hinweis

Ist der/die Hinweisgebende angestellt, Dienstleister, Lieferant oder sonstiger Stakeholer?

Dann führt der Meldestellen-Service durch ein Formular aus Detailfragen: Was ist passiert, wann ist es passiert und wer ist involviert? uvm. Hier gibt es dann auch die Möglichkeit Dateien hochzuladen.

Sicherheit für alle

Dann braucht es Daten zur Erreichbarkeit, die aber nur uns als Meldestellen-Service (Ombudsperson) zugänglich sind.

Der/die Hinweisgebende kann auswählen, ob der Klarname genannt werden darf (z.B. für Verbesserungsvorschläge) oder ob es bei der anonymen Standardeinstellung bleibt.

Verschiedene Services im Vergleich

Vergleichen Sie den „sicher³ Meldestellen-Service“ mit anderen Gegebenheiten wie den Betrieb einer eigenen Meldestelle in Ihrer Organisation ohne oder mit einer externen Software oder die Auslagerung der Meldestelle an eine externe Anwaltskanzlei.

Die Häkchen stehen dafür, dass die entsprechenden Anforderungen wie „Anonymität“, „Zeitersparnis“ oder „DSGVO-Konformität“ umgesetzt werden können. Beim Kreuzchen ist dies nicht der Fall, beim Fragezeichen bleibt die Anforderung evtl. unerfüllt.

FAQs zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Ihre Vorteile mit dem Meldestellen-Service:

Das Produkt des Meldestellen-Services

Leistungen, die wir für Sie übernehmen