Backups und Archive – Datenlöschung

Übersicht

Was ist der Unterschied zwischen Backups (= Datensicherung) und Archiven und welche Auswirkungen haben die sich aus der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) ergebenden Löschpflichten darauf?

Wir bringen Licht ins Dunkel!

Datenlöschung – Der Grundsatz: Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit

Datenlöschung

– Die Sicherstellung der Vertraulichkeit von Informationen und/oder personenbezogenen Daten ist dann gegeben, wenn ausschließlich autorisierte Personen dazu berechtigt sind, auf diese Informationen und/oder personenbezogenen Daten zuzugreifen. Zugriff umfasst das Lesen, Bearbeiten oder Löschen dieser Daten.

– Integrität bezieht sich auf die Genauigkeit von Daten und Systemen sowie auf die Vollständigkeit und auf die Rückverfolgbarkeit von vorgenommenen Änderungen.

– Die Verfügbarkeit von Informationen und/oder personenbezogenen Daten bedeutet, dass diese Informationen und/oder personenbezogenen Daten zusammen mit den entsprechenden IT-Systemen, die sie verarbeiten, zu jeder Zeit für berechtigte Anwender zugänglich sind und in dem erforderlichen Maße nutzbar und funktionsfähig sein müssen.

Backups und Archive – der Unterschied

Wenngleich sie unterschiedliche Funktionen haben und fälschlicherweise häufig gleich verwendet werden, sind beides Methoden, um Daten speichern zu können. Dennoch gibt es einen Unterschied v.a. im Zweck und der Dauer der Speicherung:

Archiv = revisionssichere und langfristige Aufbewahrung
Daten werden vorrangig archiviert, weil Organisationen dazu verpflichtet sind. Verschiedene aufbewahrungspflichtige Dokumente, Unterlagen und Belege müssen revisionssicher aufbewahrt werden, d.h. dass die Dokumentenspeicherung den Vorgaben der Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von elektronischen Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen, einschließlich der Regelungen zum Datenzugriff sowie anderen steuerlichen und handelsrechtlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs, entsprechen muss.
Die Revisionssicherheit bezieht sich an erster Stelle auf Punkte wie Unveränder- und Nachvollziehbarkeit, Vollständig- und Verfügbarkeit.

Backup = kurzfristige Speicherung & Voraussetzung für Datenwiederherstellung
Bei Backups handelt es sich um Kopien von Daten, ohne die eine Organisation nicht mehr weiterarbeiten könnte. Durch ein Backup können diese Daten beispielsweise nach Hardware-Defekten, Software-Problemen oder Cyberangriffen wiederhergestellt werden (Restore). Die IT-Abteilung oder der IT-Verantwortliche einer Organisation führt regelmäßig Backups durch und löscht ältere Backups zugunsten von neueren Versionen.

Löschkonzept

Fazit

Datenlöschung

Wir empfehlen Ihnen daher letztlich, Betroffene darauf hinzuweisen, dass die entsprechenden Datensätze in Backups nicht gelöscht, sondern in regelmäßigen Abständen bei der Backuperstellung überschrieben / gelöscht werden.

Quelle: Viele der Gedanken hier haben wir aus der Zeitschrift „Datenschutz-Praxis“

Diesen Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

[tutor_login]
[tutor_student_registration_form]