Oft herrschen Unsicherheiten in Bezug auf das Einholen einer Einwilligung, sodass oft sogar eine Einwilligung gefordert wird, obwohl keine notwendig ist.
Wir möchten Licht ins Dunkel bringen.
Übersicht
1) Was verbirgt sich hinter einer Einwilligung?
Einwilligung im Datenschutz bezieht sich auf die Zustimmung einer Person, dass ihre personenbezogenen Daten von einer Organisation oder einem Unternehmen verarbeitet werden dürfen. Im Allgemeinen ist eine solche Einwilligung freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Es ist wichtig, dass die Person, die ihre Einwilligung gibt, versteht, wofür ihre Daten verwendet werden und wie sie später möglicherweise verarbeitet werden. Die Einwilligung muss klar und verständlich formuliert sein und darf nicht in anderen Dokumenten untergehen.
Die gesetzliche Grundlage hierzu finden Sie in Art. 7 DSGVO.
2) Wann ist eine Einwilligung notwendig? Wann nicht?
Eine Einwilligung ist in den meisten Fällen dann erforderlich, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Das bedeutet, dass eine Person ihre Einwilligung geben muss, wenn ihre Daten von einer Organisation oder einem Unternehmen erfasst, gespeichert, verarbeitet oder auf andere Weise genutzt werden. Es gibt jedoch einige sehr wichtige Ausnahmen von dieser Regel. Zum Beispiel muss keine Einwilligung eingeholt werden, wenn die Verarbeitung der Daten erforderlich ist, um einen Vertrag mit der betroffenen Person zu erfüllen oder um auf eine Anfrage der betroffenen Person zu reagieren. Eine Einwilligung ist auch dann nicht erforderlich, wenn die Verarbeitung der Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist oder wenn die Verarbeitung der Daten im öffentlichen Interesse erfolgt. Ganz ausführlich finden Sie dies auch in Art. 6, Abs. 1 der DSGVO.
Zusätzlich gibt es in bestimmten Bereichen Ausnahmen von der Einwilligungspflicht, zum Beispiel im Bereich der Journalisten und der Kunst. In diesen Fällen darf die Verarbeitung personenbezogener Daten ohne Einwilligung erfolgen, wenn es zur Ausübung der Tätigkeit erforderlich ist.
Es gibt auch Fälle, in denen die Einwilligung der betroffenen Person nicht erforderlich ist, wenn die Verarbeitung der Daten zum Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person erforderlich ist und die betroffene Person selbst nicht in der Lage ist, ihre Einwilligung zu geben.
3) Was ist zu beachten?
Eine der größten Herausforderungen im Alltag bei der Einholung von Einwilligungen besteht darin, dass die betroffene Person die Einwilligungserklärung verstehen muss. Das heißt, die Einwilligung muss klar und verständlich formuliert sein und darf nicht in anderen Dokumenten versteckt sein. Es ist wichtig, dass die Person weiß, wofür ihre Daten verwendet werden und wie sie später möglicherweise verarbeitet werden.
Eine weitere Herausforderung besteht darin, dass die Einwilligung freiwillig sein muss. Das bedeutet, dass die betroffene Person die Möglichkeit haben muss, ihre Einwilligung zu geben oder zu verweigern, ohne dass ihr Nachteile entstehen. Wenn die betroffene Person beispielsweise dazu gezwungen wird, ihre Einwilligung zu geben, um einen Vertrag abzuschließen oder eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, ist die Einwilligung nicht gültig.
Darüber hinaus besteht eine weitere mögliche Herausforderung darin, dass die Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann. Das bedeutet, dass die betroffene Person ihre Einwilligung jederzeit zurückziehen und verlangen kann, dass ihre Daten nicht mehr verarbeitet werden. Es ist wichtig, dass die betroffene Person über ihr Widerrufsrecht informiert wird und dass es ihr leicht gemacht wird, ihre Einwilligung zurückzuziehen.
4) Fazit
Einwilligungen sind ein wichtiger Bestandteil des Datenschutzes und dienen dazu, sicherzustellen, dass personenbezogene Daten von einer Organisation oder einem Unternehmen nur mit der Zustimmung der betroffenen Person verarbeitet werden. Eine Einwilligung muss klar und verständlich formuliert sein und darf nicht in anderen Dokumenten versteckt sein. Die betroffene Person muss verstehen, wofür ihre Daten verwendet werden und wie sie später möglicherweise verarbeitet werden. Eine Einwilligung muss freiwillig sein und kann jederzeit widerrufen werden. Es gibt jedoch Ausnahmen von der Einwilligungspflicht, wie zum Beispiel in Fällen, in denen die Verarbeitung der Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist oder wenn die Verarbeitung im öffentlichen Interesse erfolgt.
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