Webformulare: Gestaltung und Fallen

Übersicht

Formulare, die auf einer Website oder in einer App verwendet werden, sind für alle Benutzer sichtbar. Dies stellt eine erhebliche Schwachstelle dar, die sowohl für die betroffenen Personen als auch für die zuständigen Datenschutzbehörden ein Risiko darstellt. Aus diesem Grund ist es von entscheidender Bedeutung, diese Formulare ordnungsgemäß zu erstellen.

Die Fragen in diesen Formularen können sehr detailliert sein. Es gibt Fälle, in denen Unternehmen Informationen als obligatorische Angaben anfordern, ohne die Notwendigkeit kritisch zu hinterfragen. Wenn Verantwortliche personenbezogene Daten für verschiedene Zwecke verarbeiten, haben die betroffenen Personen oft keine Möglichkeit, die Datenerhebung zu steuern, indem sie beispielsweise bestimmte Verarbeitungszwecke ablehnen können.

Erste Fehlerquelle: Datenminimierung und Nichtbeachtung der Erforderlichkeit

In Bezug auf die Notwendigkeit hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) strenge Anforderungen für berechtigte Interessen festgelegt, was bedeutet, dass die Datenverarbeitung auf das absolut Notwendige beschränkt sein muss. Für die Vertragserfüllung gelten weniger strenge Anforderungen, die sich nicht nur nach individuellen Vereinbarungen, sondern auch nach dem üblichen Vertragszweck richten.
Dies ermöglicht einen gewissen Spielraum bei der Beurteilung der Notwendigkeit im Gegensatz zu berechtigten Interessen.

Wie sieht es mit Geburtsdatum und Anrede aus?

Datensparsame Alternativen

Unternehmen können das Risiko von rechtlichen Auseinandersetzungen reduzieren, indem sie nicht erforderliche Angaben aus ihren Kontakt- und Bestellformularen entfernen oder durch datensparsamere Alternativen ersetzen. Zum Beispiel kann das Geburtsdatum durch datensparsamere Alternativen wie Kunden- oder Rechnungsnummern ersetzt werden, wenn es nur dazu dient, den Zugriff auf Kundeninformationen zu sichern.

Besonders in Kontaktformularen sollten Unternehmen darauf achten, nur die notwendigen Kontaktdaten zu erheben, um die Anfragen zu bearbeiten. Wenn der Kundenservice beispielsweise nur per E-Mail antwortet, ist die Erhebung weiterer Kontaktdaten wie Adresse oder Telefonnummer nicht sinnvoll. Gleiches gilt, wenn Anfragen ausschließlich telefonisch beantwortet werden.

Es ist ratsam, Newsletter-Anmeldungen kritisch zu prüfen und nur die erforderlichen Daten für den jeweiligen Zweck zu erheben. Es sollte daher bei jedem Eingabefeld eines Formulars überprüft werden, ob die Angabe für den beabsichtigten Zweck erforderlich ist.

Zweite Fehlerquelle: Keine klare Trennung von Pflicht- und freiwilligen Angaben

Daraus ergeben sich drei Arten von Angaben:

I. Angaben, die vertraglich oder gesetzlich verpflichtend sind
II. Angaben, die für den Vertragsabschluss notwendig sind
III. Angaben, die vorteilhaft für die betroffene Person sind und/oder auf ihren Wunsch hin bereitgestellt werden können

Dritte Fehlerquelle: Widerspruchsmöglichkeiten sind nicht vorhanden

Dies gilt nicht nur für die Verarbeitung von E-Mail-Adressen, sondern auch für die Verarbeitung von Postanschriften. Wenn ein Unternehmen beabsichtigt, sowohl Newsletter als auch Briefwerbung zu versenden, muss die betroffene Person bereits im Bestell- oder Kontaktformular die Möglichkeit haben, dies zu verhindern. Dies kann beispielsweise durch das Entfernen eines voreingestellten Häkchens in einer Checkbox für Newsletter und/oder Briefwerbung ermöglicht werden.

Quelle: Viele der Gedanken hier haben wir aus der Zeitschrift „Datenschutz-Praxis“

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