Hilfestellung zur Digitalisierung an Schulen für öffentliche Träger

Mit Herausgabe der Digitalisierungshinweise für Schulen in öffentlicher Trägerschaft in Baden-Württemberg hat das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg im Jahr 2019 eine Arbeitshilfe veröffentlicht, die Ihnen als Kommune als Träger von öffentlichen Schulen die Arbeit erleichtern soll.
Im Hinblick auf Ihre damit verbundenen Verantwortungen und Aufgaben haben wir im Folgenden die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.

Die Ausstattung der Schulen mit der erforderlichen Technik erfolgt durch die Träger; das Land sorgt für eine angemessene Qualifikation der Lehrkräfte zum pädagogischen Einsatz vorhandener Multimediatechnik im Unterricht.

  • Für den Einsatz digitaler Medien ist eine technische Vernetzung der Schule notwendig:
    • lokale Netzwerke sollten eingerichtet sein (Ethernet-Verkabelung (LAN), Funknetz (WLAN), Teilnetze (VLANs))
    • die Verbindung nach außen muss sichergestellt sein (Internetzugang, Firewall, Webfilter, Fernwartung/Fernzugriff)
  • Es sollte ein Medienentwicklungsplan erstellt werden (Schulen und Schulträger), um pädagogisch begründeten Ziele der Schule mit den finanziellen Möglichkeiten zu vereinbaren und die bedarfsgerechte Ausstattung und deren tatsächliche Nutzung und die Supportbarkeit der Ausstattung und Vernetzung zu sichern (s. auch: https://www.mep-bw.de/jw/web/userview/lmz_mep/mepprojekt/_/willkommen).
  • Einsatz- und Ausstattungsszenarien bezüglich Einfluss und Umfang des Einsatzes digitaler Medien können sich verschieden gestalten. Beachten Sie hierbei den Anhang der originalen Digitalisierungshinweise, zu denen Sie weiter unten den Link finden.
  • Generell ist darauf zu achten, dass
    • die Geräte (neben den Computern auch Druckern, Scannern, Beamern etc.) sowie ihre Verwendung und der Umgang standardisiert werden.
    • bei Sponsoring, Gebrauchtrechnern, Leasing o.ä. eine genaue und kritische Prüfung erfolgt.
    • eher die Hardwarebeschaffung sowie eine mindestens 3-jährige Vor-Ort-Garantie empfohlen werden und Umweltaspekte bei der Beschaffung zu beachten sind.
  • Da sich das Internet in den letzten Jahren zu einem wichtigen Werkzeug sowohl für das Lehren als auch für das Lernen entwickelt hat, sollte die Nutzung von Lern- und Arbeitsplattformen (auf Basis der Internetnutzung) gegeben sein (z.B. um virtuelle Lernräume zu gestalten, Medien und Materialien zu verwalten, Lernprozesse zu begleiten und auszuwerten, für Chats und Lerntagebücher etc.).
  • Falls Unterstützung im Bereich Beratung, Support und laufender Betrieb notwendig sein sollte, gibt es ein Beratungsangebot der Medienpädagogischen Berater und der Schulnetzberater an den Medienzentren sowie das Unterstützungsangebot des Landesmedienzentrums im Rahmen der paedML („pädagogische Musterlösung“) und darauf abgestimmte Lehrerfortbildungsangebote. Empfohlen sind ferner
    • ein Betriebskonzept (= die Summe aller Maßnahmen, die die Verfügbarkeit der in den Schulen bereitgestellten IT-Infrastruktur in einem vereinbarten Rahmen gewährleisten)
    • ein „Service Level Agreement“ (SLA) (= ein Vertrag/eine Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer für wiederkehrende Dienstleistungen zur Erreichung eines reibungslosen Ablaufs von Service und Support)
    • die Kategorisierung von Störungen nach Dringlichkeit (Severity Kategorien)
    • die Bestimmung fester AnsprechpartnerInnen in der Schule
    • die Beachtung der Aufgabenverteilung bezüglich der Tätigkeiten im laufenden Betrieb schulischer Netzwerke (beachten Sie hierzu die Auflistung auf den Seiten 19-25).
  • Es gibt außerdem weitere Unterstützungsangebote des Medienzentrenverbundes
    • in den Stadt- und Kreismedienzentren
    • durch Medienpädagogische Beratung und Schulnetzberatung an den Medienzentren
    • Landesmedienzentrum
  • Auf eine Qualifizierung der Lehrkräfte bei der Digitalisierung der Schulen sollte unbedingt geachtet werden. Fortbildungsangebote des Landes finden Sie z.B. hier: https://lfb.kultus-bw.de/Startseite.
  • Durch den Einsatz digitaler Technologien in Schulen gibt es u.a. Berührungspunkte mit dem Jugendmedienschutz, dem Datenschutz, dem Urheberrecht und dem Strafrecht. Falls Sie hier Unterstützung brauchen, stehen wir Ihnen gerne mit unserer Hilfe zur Seite. Zu beachten ist:
    • Für alle digitale Verfahren, bei denen personenbezogene Daten erhoben werden, ist ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten durch die Schulleitung zu führen.
  • Weitere und detailliertere Informationen entnehmen Sie bitte den „Digitalisierungshinweise 2019“ direkt: https://www.lmz-bw.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Handouts/Multimediaempfehlungen/2019_08_15-Digitalisierungshinweise.pdf

Im Alltagsgeschehen und im Gesamtbild mit allen anderen Aufgaben, die Sie betreuen, kann dies recht herausfordernd sein. Bei Fragen und Wünschen bieten wir gerne unsere Unterstützung an!


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