Veröffentlichung von Jubilaren in Amtsblättern

Viele Städte und Gemeinden veröffentlichen eigene Amtsblätter, in welchen sie lokale Neuigkeiten bekanntmachen. Dazu zählt häufig auch die Veröffentlichung von Jubilaren. Das können sowohl Alters- und Ehejubilare sein, aber auch Geburten und Sterbefälle werden so publik gemacht. Eine spezielle gesetzliche Grundlage für die Veröffentlichung von Jubilaren in Amtsblättern besteht nicht. Für eine Veröffentlichung ist daher gemäß Art. 6 Abs. 1 lit e DSGVO eine Einwilligung erforderlich.

1) Die weit verbreitete Praxis

Bisher verfahren viele Verwaltungen trotz allem so, dass sie aus Praktikabilitätsgründen mit einer Widerspruchsregelung arbeiten. Sie weisen meist in der entsprechenden Rubrik im Amtsblatt kommende Jubilare darauf hin, dass sie widersprechen mögen, sofern sie nicht mit einer Veröffentlichung einverstanden sind.

Das funktioniert in den meisten Fällen gut. Trotzdem gibt es immer wieder einzelne Jubilare, die nicht widersprechen und sich nach der Veröffentlichung empört über diese zeigen. Das zieht für Städte und Gemeinden eine lange Kette bürokratischer Konsequenzen nach sich.

2) Der bessere Weg

Besser ist es deshalb, auf die Regelung einer aktiven Einwilligung zu setzen. Das bedeutet für Verwaltungen zwar im ersten Schritt mehr bürokratischen Aufwand, doch können so Auseinandersetzungen mit aufgebrachten Bürgern verhindert werden. Ratsam ist es, in der jeweiligen Rubrik des Amtsblattes Bürger

um Mitteilung zu bitten, sollten diese als Jubilare veröffentlicht werden wollen. Mit dem richtigen Maß an Datenschutz kann auch weiterhin dem Wunsch vieler Bürger nach öffentlicher Würdigung nachgegangen, und gleichzeitig Konfliktsituationen verhindert werden.

Einwilligungen von Jubilaren sind essentiell.

Hier finden Sie ein Einwilligungsformular, welches Sie Jubilaren aushändigen können:

Unter folgendem Link finden Sie eine diesbezügliche Einschätzung des LfDI Baden-Württemberg: Gratulationen zu Jubiläen im Amtsblatt | Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg.

Melden Sie sich bei Fragen oder Anregungen gerne bei uns!

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