Das Recht an der eigenen Stimme in Zeiten von KI

Das Recht an der eigenen Stimme ist in Zeiten von KI zum Thema mit weitreichender Relevanz geworden. Neben der Gefahr von durch Betrüger geklauten Stimmen ist auch ein verantwortungsvoller Umgang jedes Einzelnen mit KI-Sprachtools gefragt.

Übersicht

1) Die Stimme als Teil der Persönlichkeitsrechte

Wir leben in einer digitalen Welt, in der es einfacher und schneller als jemals zuvor möglich ist, Bilder und Videos aufzunehmen und mit anderen zu teilen. Dass es dabei auf das Recht am eigenen Bild zu achten gilt, ist fast jedem bekannt. Auch dass es diverse KI-Anwendungen gibt, mit welchen Bilder und Videos generiert werden können, wissen mittlerweile die meisten. Die KI entwickelt sich rasant; verbessert und optimiert sich jeden Tag. Neben dem Erstellen von visuellen Inhalten kann die KI auch akustisch Abhilfe schaffen.

Mit ein paar Klicks ist ein eben noch langweiliges Video mit einer fesselnden, ausdrucksstarken Stimme unterlegt, die ebenso von einem professionellen Synchronsprecher stammen könnte. Das kann jeder Laie ohne tiefgreifende EDV-Kenntnisse.

Es mag banal klingen, aber es wird immer relevanter: das Recht an der eigenen Stimme in Zeiten von KI. Denn auch sie fällt in die Sphäre der Persönlichkeitsrechte.

Die Stimme als Teil der Persönlichkeitsrechte

2) Der Fall

Die Nutzung KI-generierter Stimmen kann Konsequenzen haben

In einem vom Landgericht Berlin II behandelten Fall nutzte ein Youtuber mit großer Reichweite eine von einer KI generierte Stimme zur Vertonung zwei seiner Videos. Diese künstliche Stimme war jedoch der eines bekannten deutschen Synchronsprechers zum Verwechseln ähnlich, die Stimme ist dementsprechend einer breiten Masse an Menschen bekannt. Das hatte zur Folge, dass die Zuschauer der Videos die dort verwendete Stimme als die des Synchronsprechers identifizierten. Der Synchronsprecher ließ dem Youtuber eine Unterlassungsaufforderung zukommen, und reichte schließlich Klage ein.

Das erste Problem liegt darin, dass am Ende der besagten Videos die generierte Stimme auf einen Onlineshop hinweist und dieser verlinkt ist. Da es dort Artikel mit politischen Bezügen zu kaufen gibt, ist es durchaus möglich, dass Zuschauer den Synchronsprecher damit in Verbindung bringen. Es könnte folglich der Eindruck entstehen, dass dieser sich mit den dort ausgewiesenen politischen Einstellungen identifiziert, auch wenn das gar nicht der Fall ist.

Aber auch finanziell tat der Youtuber dem Synchronsprecher Unrecht. Als Selbstständiger nimmt dieser nämlich gegen Bezahlung auch Aufträge an, und vertont auf Wunsch Videos etc. Seine Honorare betragen hierbei mindestens 1800€. Wenn nun einfach eine KI seine Stimme generiert, kann das für ihn immense finanzielle Folgen nach sich ziehen. Ein Synchronsprecher lebt schließlich vom gekonnten Einsatz seiner Stimme.

Am Ende sah das Gericht den Youtuber in der Pflicht, sowohl die Unterlassungsaufforderung in Höhe von 1000€ zu begleichen, als auch Schadensersatz in Höhe von 2000€ pro Video, als eine Art „Ersatzhonorar“, zu leisten. Das Gericht kannte es als erwiesen an, dass der Youtuber durch die Nutzung einer der des Synchronsprechers zum Verwechseln ähnlichen Stimme dessen Persönlichkeitsrechte verletzte. Der Eindruck würde erweckt werden, dass es sich um ihn handle. Dem Gericht zufolge sei es egal, ob es sich um die wahre oder eine künstlich generierte, aber ihr sehr ähnliche Stimme handelt.

3) Gefahr durch Stimmbetrug mit KI

Gefahr durch Stimmbetrug mit KI

Brenzlig kann es aber auch werden, wenn Betrüger mithilfe Künstlicher Intelligenz Stimmen imitieren. Mithilfe von etwas Tonmaterial bestimmter Personen ist es so möglich, gezielt deren Stimmen nachzuahmen. Das ermöglicht Betrügern etwa vorzutäuschen, dass sie Mitarbeiter einer Firma etc. sind. Andere Mitarbeiter können die KI-generierten, ihnen vertraut vorkommenden Stimmen nichtsahnend denen ihrer Kollegen zuordnen.

So können Betrüger beispielsweise angebliche Änderungen einer Bankverbindung mitteilen, welche in Wahrheit ihre ist und auf welche fortan zum Beispiel Löhne überwiesen werden. Dadurch, dass Mitarbeiter diese Information von einer ihnen vertrauten Stimme erhalten, hinterfragen sie den Anruf oft nicht weiter. Häufig folgen sie den Anweisungen und das Unheil nimmt seinen Lauf.

4) Geschäftliches und Privates

Alle, die KI-Sprachanwendungen privat, oder um es einfach mal auszuprobieren nutzen, haben keinen Grund zur Besorgnis. Denn von einer Künstlichen Intelligenz vertonte Videos sind nicht gänzlich verboten. Es ist auch nicht mit einer Strafe zu rechnen, sofern man sie eben nur zu privaten Zwecken in Anspruch nimmt.

Wer erwägt, solche Tools geschäftlich zu nutzen, sollte einige Punkte beachten, sodass die Vorgaben der DSGVO erfüllt sind. Anhand des Gerichtsurteils lässt sich schlussfolgern, dass die Nutzung einer generierten, der eines Synchronsprechers ähnelnden Stimme, mit diesem abzuklären ist. Auch eine eine eventuelle Lizenzgebühr ist zu entrichten.

Zudem ist es essentiell, dass Unternehmen ihre Mitarbeiter dafür sensibilisieren, was mithilfe von KI heutzutage möglich ist. Zentral ist, dass ein Bewusstsein dafür geschaffen wird, was Betrüger im Zweifelsfall anrichten können.

Melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie noch weitere Fragen haben oder weitere Unterstützung benötigen.

Einige Gedanken haben wir aus folgendem Artikel übernommen: Die menschliche Stimme und der Datenschutz in Zeiten von KI.

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